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Update Ocrevus®

  • Dr. med. Guido Schwegler
  • 6. März 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Nun ist es soweit: Ocrevus® (Wirkstoff Ocrelizumab) ist seit dem 1. März 2018 kassenpflichtig. Warum es fast ein halbes Jahr von der prinzipiellen Zulassung durch die Schweizerische Arzneimittelbehörde bis zur Kassenpflichtigkeit gedauert hat, ist mir ein kleines Rätsel. Normalerweise verläuft dieser Prozess deutlich schneller. Preisverhandlungen mögen dabei die Hauptrolle gespielt haben. Man darf Ocrevus® gegen die schubförmige MS sowie gegen die sogenannte primär chronisch progrediente MS (PPMS) einsetzen. Auch stärker betroffene Patienten können Ocrevus® verschrieben bekommen. Ich rechne mit vielen Neuverschreibungen, da bislang kein Medikament gegen die PPMS zugelassen ist und immerhin 15% aller MS-Patienten an dieser Form erkranken. Allerdings kann man wahrscheinlich bei der primär chronisch progredienten MS (PPMS) keine ähnlich hohe Wirksamkeit erwarten wie beim Einsatz von Ocrevus® bei schubförmiger MS. Aber immerhin: Ein wichtiger Anfang bei der Therapie der PPMS ist gemacht.


 
 
 

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